Unsere Garantiebedingungen 20 Jahre Garantie

Mit über 25 Jahren Erfahrung in der Branche stehen wir für unschlagbare Qualität und garantierter Langlebigkeit. Aus diesem Grund bieten wir eine 20-jährige Garantie auf die Oberflächenbeschichtung aller unserer Aluminium-Produkte an.

Details zu Garantiebedingungen

Die GUARDI GmbH (kurz GUARDI) räumt dem Käufer – ergänzend zur gesetzlichen Gewährleistung – einen Anspruch nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen für Bestellungen von Zäunen, Toren und Balkonen aus Aluminium und Stauraumlösungen aus Stahl ein:

1) Dauer und Beginn

Die Garantie wird für die Dauer von 20 Jahren gewährt und beginnt ab dem Datum der Kaufrechnung. Garantieleistungen und Ersatzlieferungen verlängern weder die Garantie, noch wird eine neue Garantie in Gang gesetzt.

2) Allgemeine Voraussetzungen

Voraussetzung der Garantie ist der Kauf direkt bei GUARDI oder einem autorisierten Vertriebspartner in einem EU–Land und die Aufstellung der Ware in dem Land der Bestellung sowie die Vorlage der Rechnung sowie die vollständige Bezahlung des Entgelts und sämtlicher Nebenkosten durch den Kunden und die unverzügliche Geltendmachung des Garantiefalls. Die Garantie gilt nur bei Aufbau des Produkts gemäß beiliegender Anleitung und bei zweckentsprechender Verwendung.

3) Garantieumfang

Die Garantie wird für Blech- & Aluteile gewährt und zwar für Abblättern von Farbe / Lack. Darüber hinaus wird keine Garantie gewährt. Im Eintritt des Garantiefalles (Abblättern von Farbe / Lack) übernimmt Guardi die kostenlose Reparatur bzw. den Austausch. Der Kunde hat die mit dem Austausch verbundenen Kosten für Arbeitszeit und Transport zu tragen.

4) Einhaltung Hinweise

Die Pflegehinweise sind einzuhalten, widrigenfalls die Garantie nicht besteht. GUARDI ist berechtigt, die ausgewechselten Teile ins Eigentum zu übernehmen, andernfalls sind sie vom Kunden auf eigene Kosten zu entsorgen. Für eventuelle Folgeschäden übernehmen wir keine Haftung.

5) Garantieausschluss / Garantieeinschränkungen

Keine Garantie besteht in folgenden Fällen (Garantieausschluss):

  • Fremdeinwirkung, außerordentliche Naturereignisse (z.B. Hagel)
  • Fehler in der Aufstellung und/oder im Fundament, fehlende Verankerung, ungeeigneter Ort der Aufstellung oder mangelnder Wasserablauf
  • für Teile aus Gummi oder Kunststoff
  • für die Demontierung und Wiederaufbau wurden.
  • Lackschäden oder Kratzer
  • Schäden / Mängel im Zusammenhang mit
    • der Nichtdurchführung von Wartung (insbesondere Ölen/Fetten beweglicher Teile wie zB Scharniere, Schlösser, usw) und Außerachtlassen der Pflegeanleitung
    • Wassereintritt
    • erhöhter Luftfeuchtigkeit oder der Kontakt des Produktes mit übermäßig beanspruchenden Stoffen wie zB Salz, Sand, ungeeignete Reinigungsmittel, Düngemittel, Farben, Lacke, Baustoffe, sonstige chemische Stoffe etc, führen zu Materialschäden und schließen jegliche Garantieanspräche aus. Aus diesem Grund sind die Produkte auch nicht geeignet, in der Nähe salzhaltiger Gewässer (Meer, Salzseen, Salzwasserpools) aufgestellt zu werden und begründet auch dies einen Garantieausschluss.
  • allgemeine Verschleißerscheinungen, insbesondere an beweglichen Teilen (z.B. Scharniere, Schloss, usw)
  • für Änderungen der Farbe besteht keine Garantie, da sich jegliche Farbe durch Außeneinwirkung (Licht, Luft, Sonne, …) im Lauf der Zeit verändert

6) Inanspruchnahme der Garantie

Im Garantiefall wenden Sie sich unverzüglich nach Kenntnis des Mangels an office@guardi.at. Für eine rasche Abwicklung stellen Sie bitte folgende Informationen zur Verfügung:

  • Name, Adresse, Telefonnummer & E-Mail, Standort des Guardi-Produkts
  • kurze Beschreibung des Garantiefalls
  • Kopie der Rechnung
  • Fotografie

7) Sonstiges

Erfüllungsort für alle sich aus der Garantieverpflichtung ergebenden Verbindlichkeiten ist A-1010 Wien. Weitere Rechte kann der Käufer oder ein Dritter aus dieser Garantie nicht herleiten, insbesondere keine Schadensansprüche irgendwelcher Art oder Aufrechnungs- oder Zurückhaltungsrechte. Im Übrigen gelten für die Garantieleistung die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Lieferanten entsprechend. Datenschutzrechtliche Informationen finden Sie auf www.guardi.de.

PFLEGE UND REINIGUNGSHINWEISE

Pulverbeschichtung veredelt und schützt die Oberflächen von Aluminiumprofilen. Dieser Schutz kann durch Konservierung und Reinigung verstärkt und auf lange Sicht erhalten werden. Hier erfahren Sie nun Pflegetipps, die Ihren GUARDI-Zaun möglichst lange wie neu erscheinen lassen.

Bei leichten Verschmutzungsgrad (Straßenschmutz, Blütenstaub, etc.) verwenden Sie nur sauberes Wasser mit sanften, neutralen, von Scheuermitteln freie Putzmittel. Es sollen Neutralreiniger eingesetzt werden, welche einen pH-Wert zwischen 5 und 8 aufweisen. So entfernen Sie auch Öl- und Fettschmutz sowie leichte Ablagerungen von Pigmentschmutz. Die Oberflächentemperatur sollte während der Reinigung max. 25°C betragen. Achtung: Keinesfalls bei direkter Sonneneinstrahlung pflegen. Unmittelbar nach jedem Reinigungsvorgang ist mit reinem, kaltem Wasser nachzuspülen.

Bei stärkerem Verschmutzungsgrad – beispielsweise durch Ruß – werden Neutralreiniger in Verbindung mit Abrasivstoffen eingesetzt. Abrasivstoffe sind unlösliche Partikel, die in verschiedenen Reinigern und Poliermittel enthalten sind. Diese abrasiven Partikel können aus Marmormehl, Quarz, Kreide, Magnesium oder Bimsmehl bestehen. Durch eine Konservierung kann Schmutz keine feste Verbindung mit der beschichteten Oberfläche eingehen und liegt nur leicht haftend auf. Die Beseitigung dieser Verschmutzung ist relativ einfach und kostengünstig und sollte regelmäßig erfolgen, um die Langlebigkeit Ihres GUARDI-Zauns zu gewährleisten.

Besondere Vorsicht ist bei Verwendung von Sonnenschutzmitteln (Sonnenmilch, Sonnencremes, etc.) geboten. Wie bereits vor einigen Jahren in Testberichten publiziert wurde, entsteht eine schädliche Wirkung von Sonnencreme in Verbindung mit Autolacken. Dies kann auch für beschichtete Aluminiumzäune angewandt werden. Wer sich eingecremt hat, sollte – besonders bei intensiver Sonneneinstrahlung – darauf achten, mit den Händen keinen Fettfilm auf den beschichteten Oberflächen zu hinterlassen. Sind die Flecken erst als milchige Spuren sichtbar, sind sie nur schwer oder kaum wieder wegzubekommen. Denn sind Teile der Creme in die Beschichtung eingebrannt, hilft oft nur noch eine kostspielige professionelle Aufbereitung oder ein Austausch.

Somit empfiehlt sich, zweimal pro Jahr eine Grundreinigung mit Wasser unter Zusatz eines Ph-neutralen Waschmittels vorzunehmen. Verwenden Sie niemals Scheuermittel, bzw. grobe Schwämme sowie lösungsmittelhaltige Reiniger.

Unser GUARDI Team empfiehlt folgende Reinigungsprodukte:

  1. Neutrale wässrige Reinigungsmittel und neutrale synthetische Reinigungs- oder Netzmittel sind zur Entfernung von lose haftendem Schmutz auf beschichteten Flächen geeignet. Wir empfehlen unseren GUARDI-Reiniger.
  2. Zur Entfernung von Bauverschmutzung (Zementmilch und Kalkspritzer) dürfen schwach saure, wässrige Mittel verwendet werden; z.B. Speiseessig 1:1 mit Wasser verdünnt, wenn hartnäckige Flecken, unverdünnt.
  3. Stark fettige Beläge können mit organischen Lösungsmitteln, wie beispielsweise Äthylalkohol entfernt werden, wobei die Einwirkzeit möglichst kurz sein soll. Reiben kann zum Mattwerden der Beschichtung führen.
  4. Schwach alkalische, wässrige Reinigungsmittel sind für die Reinigungszwecke geeignet, wenn die Verarbeitungsvorschriften eingehalten werden.

    Diese Empfehlungen entsprechen dem heutigen allgemeinen Erfahrungsstand und führen zu keiner Rechtsverbindlichkeit. Zu Ihrem Schutz und in Spezialfällen sollte ein Vorversuch gemacht werden.